LAG Hamm - Urteil vom 08.05.2019
5 Sa 12/19
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 1 S. 1; BUrlG § 7 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Rheine, vom 05.12.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1049/18

Vergütungsanspruch als Voraussetzung einer wirksamen Urlaubserteilung während der Kündigungsfrist

LAG Hamm, Urteil vom 08.05.2019 - Aktenzeichen 5 Sa 12/19

DRsp Nr. 2019/9092

Vergütungsanspruch als Voraussetzung einer wirksamen Urlaubserteilung während der Kündigungsfrist

Die wirksame Urlaubserteilung in der Kündigungsfrist ist bei unstreitig bestehendem Vergütungsanspruch auch dann gegeben, wenn die Zusage der Vergütung in der Freistellungserklärung nicht ausdrücklich wiederholt wird.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgericht Rheine vom 05.12.2018 - 3 Ca 1049/18 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 1 S. 1; BUrlG § 7 Abs. 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Zahlung einer Urlaubsabgeltung.

Der Kläger war bis zum 31.07.2018 bei der Beklagten beschäftigt. Sein monatliches Bruttoentgelt betrug 2.400,00 €. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund einer Kündigung der Beklagten mit Schreiben vom 15.06.2018. In dem Kündigungsschreiben heißt es:

"hiermit kündigen wir das zwischen Ihnen und der Firma H GmbH bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.07.2018

Sie werden unter Anrechnung von Urlaubstagen bis zum 31.07.2018 freigestellt.

..."

Der Kläger hat die Auffassung vertreten, ihm stünde die Abgeltung für 7,5, aufgerundet 8 Urlaubstage zu, da diese durch die Freistellung nicht gewährt worden seien. Eine nach der Rechtsprechung erforderliche unwiderrufliche Freistellung sei nicht erfolgt.