1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 20.03.2019 -
2. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten noch darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger für die Zeit vom 18. bis 29.06.2018 Vergütung zu zahlen.
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