LAG Köln - Urteil vom 28.06.2023
11 Sa 775/22
Normen:
BGB § 611a Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 12.10.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 3571/22

Vergütungsanspruch eines Flugzeugführers gegen die ihn beschäftigende Fluggesellschaft wegen einer Entsendung und dem Ruhen des Inlandsarbeitsverhältnisses

LAG Köln, Urteil vom 28.06.2023 - Aktenzeichen 11 Sa 775/22

DRsp Nr. 2024/2755

Vergütungsanspruch eines Flugzeugführers gegen die ihn beschäftigende Fluggesellschaft wegen einer Entsendung und dem Ruhen des Inlandsarbeitsverhältnisses

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.10.2022 - 2 Ca 3571/22 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611a Abs. 2;

Tatbestand

Der Kläger ist seit dem 04.12.1987 bei der beklagten Fluggesellschaft als Flugzeugführer auf der Grundlage des Anstellungsvertrages vom 23.11.1987 (Bl. 151 d.A.) beschäftigt. Die Beklagte ist Mitglied des Arbeitgeberverbands Luftverkehr e.V. (AGVL).

Im Zeitraum vom 02.10.2019 bis 04.01.2023 erfolgte die Entsendung als Flugzeugführer für den Flugbetrieb des Sultans in B (H.). Für diese Zeit ruhte das Inlandsarbeitsverhältnis der Parteien. Der Entsendung lagen folgende Vereinbarungen der Parteien zugrunde:

- Auslandsarbeitsvertrag vom 05.11.2019 (Bl. 152 ff. d.A.)

- Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vom 05.11.2019 (Bl. 162 ff. d.A.)

- Auslandsarbeitsvertrag vom 25.05.2021 (Bl. 168 ff. d.A.)

- Nebenleistungsvereinbarung vom 25.05.2021 (Bl. 178 f. d.A.)

- Währungsausgleichsvereinbarung vom 25.05.2021 (Bl. 180 d.A.)

- Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vom 25.05.2021 (Bl. 181 ff. d.A.)

Die genannten Auslandsarbeitsverträge regeln u.a. Folgendes:

" (...)