LAG Köln - Urteil vom 28.06.2023
11 Sa 776/22
Normen:
BGB § 611a Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 12.10.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 3572/22

Vergütungsanspruch eines Flugzeugführers gegen die ihn beschäftigende Fluggesellschaft wegen einer Entsendung und dem Ruhen des Inlandsarbeitsverhältnisses

LAG Köln, Urteil vom 28.06.2023 - Aktenzeichen 11 Sa 776/22

DRsp Nr. 2024/2756

Vergütungsanspruch eines Flugzeugführers gegen die ihn beschäftigende Fluggesellschaft wegen einer Entsendung und dem Ruhen des Inlandsarbeitsverhältnisses

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.10.2022 - 2 Ca 3572/22 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611a Abs. 2;

Tatbestand

Der Kläger ist bei der beklagten Fluggesellschaft als Flugzeugführer, zuletzt auf der Grundlage des Anstellungsvertrages vom 06.08.2002 (Bl. 159 f. d.A.), beschäftigt. Die Beklagte ist Mitglied des Arbeitgeberverbands Luftverkehr e.V. (AGVL).

In dem Zeitraum ab dem 01.07.2019 erfolgte die Entsendung als Flugzeugführer für den Flugbetrieb des Sultans in B (H.). Für diese Zeit ruhte das Inlandsarbeitsverhältnis der Parteien. Der Entsendung liegen folgende Vereinbarungen der Parteien zugrunde:

- Auslandsarbeitsvertrag vom 23.05.2019 (Bl. 49 ff. d.A.)

- Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vom 23.05.2019 (Bl. 161 ff. d.A.)

- Auslandsarbeitsvertrag vom 24.11.2020 (Bl. 59 ff. d.A.)

- Vereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung im Konzern vom 24.11.2020 (Bl. 165 ff. d.A.)

- Auslandsarbeitsvertrag vom 15.12.2020 (Bl. 70 ff. d.A.)

Die genannten Auslandsarbeitsverträge regeln u.a. Folgendes:

" (...)

3. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag / Compliance Richtlinien