Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 20. Dezember 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Köln -
Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
3.Auf den Verlust der Möglichkeit einer kostenmindernden Rücknahme bei einer förmlichen Entscheidung gemäß Nr. 1222 zum
I.
Die Berufung der Beklagten hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg (§ 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO). Es ist nicht ersichtlich, dass die angefochtene Entscheidung auf einer Rechtsverletzung beruht (§ 546 ZPO) oder nach § zu Grunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen (§ Abs. ). Die Rechtssache hat auch keine grundsätzliche Bedeutung (§ Abs. S. 1 Nr. ). Ebenso wenig ist eine Entscheidung des Senats durch Urteil zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich (§ Abs. S. 1 Nr. ) oder aus anderen Gründen eine mündliche Verhandlung geboten (§ Abs. S. 1 Nr. ).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|