Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der Zivilkammer IX des Landgerichts Karlsruhe vom 10. Juni 2016 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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