Vergütungsanspruch eines Sachverständigen bei Aktenstudium
LSG Bayern, Beschluß vom 27.10.2006 - Aktenzeichen L 14 R 482/03.Ko
DRsp Nr. 2007/20017
Vergütungsanspruch eines Sachverständigen bei Aktenstudium
Einem Sachverständigen, der berechtigt ist, von sich aus übersandte Akten daraufhin zu überprüfen, ob der Schwerpunkt der Begutachtung auf seinem oder aber auf einem anderen Fachgebiet zu erfolgen hat, steht für den dafür erforderlichen Arbeitsaufwand eine Vergütung zu. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]