LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 12.11.2019
7 Sa 1794/18
Normen:
ZPO § 256;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 08.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 21 Ca 14447/17

Vergütungspflicht für häusliches Ankleiden bei fehlenden Möglichkeiten am ArbeitsplatzVergütungspflicht notwendiger UmwegezeitenAusreichende Umkleidezeiten von fünf Minuten vor und nach der SchichtFeststellungsinteresse bei vorhandenem Gegenwartsbezug auch nach Renteneintritt

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.11.2019 - Aktenzeichen 7 Sa 1794/18

DRsp Nr. 2020/4405

Vergütungspflicht für häusliches Ankleiden bei fehlenden Möglichkeiten am Arbeitsplatz Vergütungspflicht notwendiger Umwegezeiten Ausreichende Umkleidezeiten von fünf Minuten vor und nach der Schicht Feststellungsinteresse bei vorhandenem Gegenwartsbezug auch nach Renteneintritt

1. Das An- und Ablegen einer Dienstuniform zu Hause ist auch dann als fremdnützig und damit als Arbeitszeit anzusehen, wenn der Arbeitgeber es zwar freistellt, die Dienstuniform zu Hause an und abzulegen und auf dem Weg zur Arbeit zu tragen, er aber am Einsatzort keine zumutbaren Umkleidemöglichkeiten bereitstellt (So bereits LAG Berlin-Brandenburg vom 21.08.2019 - 15 Sa 575/19) 2. Der Weg von zu Hause zur Arbeitsstelle ist auch dann keine vergütungspflichtige Arbeitszeit, wenn dieser in Uniform zurückgelegt wird, weil am Einsatzort keine zumutbaren Umkleidemöglichkeiten bestehen. 3. Umwegezeiten, die notwendig sind, um die Dienstwaffe aus einem vom Arbeitgeber zugewiesenen Waffenschließfach zu entnehmen, stellen vergütungspflichtige Arbeitszeit dar.

I. Auf die Berufung des Klägers und die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 08. August 2018, 21 Ca 14447/17 - unter Zurückweisung der Berufungen im Übrigen - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt gefasst: