SG Hannover, vom 12.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 27 RH 155/05
Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen säumigen Zeugen im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluß vom 06.10.2006 - Aktenzeichen L 2 B 1/06 SB SF
DRsp Nr. 2007/20294
Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen säumigen Zeugen im sozialgerichtlichen Verfahren
Falls die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen eines säumigen Zeugen auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht, ist das Verfahren betreffend die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen ihn nicht zu unterbrechen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]