Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Die im Jahre 1959 geborene Klägerin, geschieden, ist sehbehindert und eine mit einem Grad von 80 anerkannte Schwerbehinderte. Sie steht seit dem Mai 2002 als Sachbearbeiterin der K D in den Diensten des beklagten Landes.
Krankheitsbedingt fehlte die Klägerin im Jahr 2008 an 161 Arbeitstagen, im Jahr 2009 an 176 Arbeitstagen und im Jahr 2010 an 213 Arbeitstagen.
Das Arbeitsverhältnis ist seit dem Jahre 2008 durch zahlreiche Arbeitsplatzkonflikte beeinträchtigt. Auszugsweise gestaltete sich der Verlauf der Konflikte wie folgt:
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