Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 12. Mai 2016 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Parteien streiten um Auskunftsansprüche im Zusammenhang mit einem Hinterlegungsverfahren.
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