Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26.03.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
Die Klage wird abgewiesen.
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in Bezug auf die (Dritt-)Widerklage in der Hauptsache erledigt ist.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger und die Drittwiderbeklagte zu 24 % als Gesamtschuldner und der Kläger zu 76 % allein zu tragen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger und die Drittwiderbeklagte zu 45 % als Gesamtschuldner und der Kläger zu 55 % allein zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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