Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 27.11.2015 (Az.:
Das Verfahren wird zur Bestimmung der Höhe der dem Kläger zustehenden Ansprüche an das Landgericht Traunstein zurückverwiesen. Dort wird auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu befinden sein.
III.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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