Verjährung vorsätzlich vorenthaltener Beiträge, Begriff des Vorsatzes
SG Hamburg, Urteil vom 12.09.2006 - Aktenzeichen S 8 AL 230/05
DRsp Nr. 2007/20753
Verjährung vorsätzlich vorenthaltener Beiträge, Begriff des Vorsatzes
1. Eine auf wirtschaftlichem Unvermögen beruhende mangelnde Beitragsabführung schließt ein vorsätzliches Vorenthalten von Beiträgen iS von § 25 Abs. 1 S. 2 SGB IV nicht von vornherein aus.2. Für die Definition des Vorsatzbegriffes im Rahmen des § 25 Abs. 1SGB IV kann die Definition im Rahmen des § 266aStGB nicht vollständig übertragen werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]