SG Marburg, vom 27.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 KR 902/02
Verjährungsfristen beim Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine Krankenkasse
BSG, Urteil vom 12.05.2005 - Aktenzeichen B 3 KR 32/04 R
DRsp Nr. 2005/14567
Verjährungsfristen beim Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine Krankenkasse
Die Vergütungsansprüche der Krankenhäuser gegen die Krankenkassen für die Behandlung von Versicherten unterliegen auch nach der Neuregelung der Rechtsbeziehungen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern zum 1.1.2000 durch § 69SGB V einer vierjährigen Verjährungsfrist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]