OLG Köln - Beschluss vom 01.07.2021
7 U 117/20
Normen:
BGB § 823 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 447/17

Verkehrssicherungspflicht; Architekt; Gas; Kamin

OLG Köln, Beschluss vom 01.07.2021 - Aktenzeichen 7 U 117/20

DRsp Nr. 2021/13240

Verkehrssicherungspflicht; Architekt; Gas; Kamin

Sieht die Architektenplanung im Rahmen einer Gebäudesanierung die Errichtung einer provisorischen Ableitung von Abgasen aufgrund des vorgesehenen Rückbaus von Kaminzügen vor, ist der bauüberwachende Architekt verpflichtet, die ordnungsgemäße Ausführung der provisorischen Ableitung durch den Bauunternehmer im Rahmen der Bauausführung zu überprüfen. Es stellt keine unzumutbare zeitliche oder inhaltliche Belastung dar, die Ausführung der provisorischen Ableitung von 12 Kaminzügen vor Ort zu überprüfen.

Tenor

Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

Es besteht Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1;

Gründe

I.