Auf die Berufung der Beklagten wird das am 14.09.2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Münster (Az.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Sie trägt auch die außergerichtlichen Kosten der Streithelferin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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