Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15.05.2015 verkündete Grundurteil des Einzelrichters der 17. Zivilkammer des Landgerichts Kiel geändert. Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 77.381,38 € festgesetzt.
I.
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