OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 29.09.2017
8 U 183/16
Normen:
BGB § 254; BGB § 823 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 27.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 305/15

Verkehrssicherungspflichten des Jagdpächters eines Jagdreviers hinsichtlich der Leiter einer Futterkanzel

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 29.09.2017 - Aktenzeichen 8 U 183/16

DRsp Nr. 2018/106

Verkehrssicherungspflichten des Jagdpächters eines Jagdreviers hinsichtlich der Leiter einer Futterkanzel

Eine Verkehrssicherungspflicht des Inhabers eines Jagdreviers hinsichtlich der Leiter einer Futterkanzel besteht nicht, wenn jedem Betrachter sofort ins Auge fällt, dass sich die Leiter nicht unmittelbar unterhalb der Öffnung der Kanzel, sondern ein Stück weiter nach rechts versetzt befindet.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 27. Juli 2016 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main wird zurückgewiesen.

Das am 27. Juli 2016 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gesamten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 254; BGB § 823 Abs. 1;

Gründe

I.

Der Kläger macht Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach einem von ihm behaupteten Sturz am ... März 2012 geltend.

1. 2. 3. 4. 1. 2. 3. 4. 5.