LAG Nürnberg - Urteil vom 04.07.2019
5 Sa 115/19
Normen:
EFZG § 8 Abs. 1; EFZG § 8 Abs. 2;
Fundstellen:
ArbRB 2020, 74
BB 2019, 2806
NZA-RR 2020, 16
Vorinstanzen:
ArbG Nürnberg, vom 13.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 3819/18

Verlängerte Entgeltfortzahlung bei Kündigung im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit des ArbeitnehmersDarlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für den Kündigungsgrund

LAG Nürnberg, Urteil vom 04.07.2019 - Aktenzeichen 5 Sa 115/19

DRsp Nr. 2019/16227

Verlängerte Entgeltfortzahlung bei Kündigung im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für den Kündigungsgrund

Orientierunssatz: Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, obliegt es dem Arbeitgeber nachzuweisen, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht Anlass der Kündigung gewesen ist, um den verlängerten Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 8 EFZG zu vermeiden.

I. Das Urteil des Arbeitsgerichtes Nürnberg vom 13.02.2019 mit dem Aktenzeichen 2 Ca 3819/18 wird aufgehoben.

II. Die Beklagte und Berufungsbeklagte wird verurteilt, an die Klägerin und Berufungsklägerin 1.570,00 € (in Worten: Eintausendfünfhundertsiebzig Euro) nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.07.2018 zu zahlen.

III. Die Beklagte und Berufungsbeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EFZG § 8 Abs. 1; EFZG § 8 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über einen übergegangenen Entgeltfortzahlungsanspruch.