I. Das Urteil des Arbeitsgerichtes Nürnberg vom 13.02.2019 mit dem Aktenzeichen
II. Die Beklagte und Berufungsbeklagte wird verurteilt, an die Klägerin und Berufungsklägerin 1.570,00 € (in Worten: Eintausendfünfhundertsiebzig Euro) nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.07.2018 zu zahlen.
III. Die Beklagte und Berufungsbeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen übergegangenen Entgeltfortzahlungsanspruch.
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