SG Marburg - Urteil vom 10.09.2008
S 12 KA 207/08
Normen:
Ärzte-ZV § 24 Abs. 7 ; SGB V § 95 Abs. 3 ;

Verlegung des Vertragsarztsitzes bei einer Zulassung für zwei Fachgebiete

SG Marburg, Urteil vom 10.09.2008 - Aktenzeichen S 12 KA 207/08

DRsp Nr. 2008/20677

Verlegung des Vertragsarztsitzes bei einer Zulassung für zwei Fachgebiete

Da eine Vertragsärztin mit einer Zulassung für zwei Fachgebiete keine zwei Zulassungen mit jeweils hälftigem Versorgungsauftrag hat, kann sie den Vertragsarztsitz für ein Fachgebiet allein nicht verlegen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

Ärzte-ZV § 24 Abs. 7 ; SGB V § 95 Abs. 3 ;