Verlegung des Vertragsarztsitzes bei einer Zulassung für zwei Fachgebiete
SG Marburg, Urteil vom 10.09.2008 - Aktenzeichen S 12 KA 207/08
DRsp Nr. 2008/20677
Verlegung des Vertragsarztsitzes bei einer Zulassung für zwei Fachgebiete
Da eine Vertragsärztin mit einer Zulassung für zwei Fachgebiete keine zwei Zulassungen mit jeweils hälftigem Versorgungsauftrag hat, kann sie den Vertragsarztsitz für ein Fachgebiet allein nicht verlegen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]