LAG Köln - Urteil vom 30.11.2023
6 Sa 183/23
Normen:
NachwG § 2 Abs. 1 Nr. 14; NachwG § 5; KSchG § 4; KSchG § 7;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 09.03.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 5179/22

Verletzung der Nachweispflicht in Form eines Hinweises auf die Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage

LAG Köln, Urteil vom 30.11.2023 - Aktenzeichen 6 Sa 183/23

DRsp Nr. 2024/4197

Verletzung der Nachweispflicht in Form eines Hinweises auf die Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage

Nach dem neu eingefügten Gesetzestext in § 2 Abs. 1 Nr. 14 NachwG muss sich im Nachweis über die Vertragsbedingungen zwar der Hinweis auf die Klagefrist aus § 4 KSchG finden; bei einer Verletzung dieser Nachweispflicht bleibt aber die Wirksamkeitsfiktion nach § 7 KSchG anwendbar. Auch ein Schadensersatzanspruch scheidet aus, wenn im Altarbeitsverhältnis gegenüber der arbeitgebenden Partei nicht gemäß § 5 NachwG rechtzeitig der Nachweis gefordert worden war.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.03.2023 - 14 Ca 5179/22 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

NachwG § 2 Abs. 1 Nr. 14; NachwG § 5; KSchG § 4; KSchG § 7;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Kündigung.

Die Beklagte kündigte das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 12.08.2022 zum 31.03.2023 (Bl. 10 d.A.). Das Kündigungsschreiben ging dem Kläger während seines bis zum 04.09.2022 währenden Urlaubs zu. Nach Rückkehr aus dem Urlaub fand der Kläger das Schreiben am 05.09.2022 in seinem Briefkasten vor.