OLG Köln - Urteil vom 18.05.2017
15 U 182/16
Normen:
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 2; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 16.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 28 O 150/16

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der minderjährigen Tochter bekannter Schauspieler durch Veröffentlichung eines Lichtbildes, das sie mit ihrer Mutter zeigt

OLG Köln, Urteil vom 18.05.2017 - Aktenzeichen 15 U 182/16

DRsp Nr. 2019/3722

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der minderjährigen Tochter bekannter Schauspieler durch Veröffentlichung eines Lichtbildes, das sie mit ihrer Mutter zeigt

Von der Einwilligung der Tochter bekannter Schauspieler und ihrer Mutter in die Veröffentlichung eines anlässlich einer Filmpremiere aufgenommenen Lichtbildes kann nur insoweit ausgegangen werden, dass die Veröffentlichung im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das konkrete Ereignis steht (hier: verneint).

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16.11.2016 (28 O 150/16) wird zurückgewiesen,

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 2; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1;

Gründe

I.