OLG Hamm - Urteil vom 24.11.2022
4 U 88/21
Normen:
BGB § 1004 Abs. 1 S. 2; BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 5;
Fundstellen:
ZUM-RD 2023, 579
Vorinstanzen:
LG Bielefeld, vom 22.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 19 O 100/20

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch fortdauerndes Speichern von Presseartikeln auf allgemein zugänglichen ServernVoraussetzungen eines Rechts auf Vergessen

OLG Hamm, Urteil vom 24.11.2022 - Aktenzeichen 4 U 88/21

DRsp Nr. 2023/2557

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch fortdauerndes Speichern von Presseartikeln auf allgemein zugänglichen Servern Voraussetzungen eines "Rechts auf Vergessen"

Zum schlagwortartig so bezeichneten "Recht auf Vergessen" (hier: Presseberichte aus dem Jahr 2011 über Fehlverhalten des damaligen Geschäftsführers eines Fußballvereins im Online-Archiv einer Tageszeitung).

Die über längere Zeit fortdauernde Speicherung von Presseartikeln und deren unveränderte, nicht anonymisierte Veröffentlichung greift nicht in rechtswidriger Weise in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein. Das gilt jedenfalls dann, wenn in den streitgegenständlichen Artikeln dargestellten Geschehnisse nicht der Privatsphäre, sondern der Sozialsphäre des Betroffenen entstammen und ein strafrechtlich relevantes Verhalten betreffen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 22.06.2021 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.