Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 20.04.2017, Az.:
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten zu unterlassen, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bei Eingabe der Suchworte "fairvesta betrugsverdacht" in die Suchmaske der Antragsgegnerin unter ihre Nutzer auf Folgendes hinzuweisen:
2. 3.
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