OLG Düsseldorf - Urteil vom 20.01.2022
16 U 94/21
Normen:
GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Duisburg, vom 11.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 140/21

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch in einem Internetforum getätigter Äußerungen über den Umbau eines Lkw zu einem Oldtimer mit H-Kennzeichen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2022 - Aktenzeichen 16 U 94/21

DRsp Nr. 2023/1642

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch in einem Internetforum getätigter Äußerungen über den "Umbau" eines Lkw zu einem Oldtimer mit H-Kennzeichen

Wahre Tatsachenbehauptungen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie ehrenrührig sind. Demgegenüber tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig hinter die Schutzinteressen des von der Äußerung Betroffenen zurück, wenn die Meinungsäußerung einen erwiesen falschen oder bewusst unwahren Tatsachenkern enthält (hier: verneint).

Tenor

Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das am 11.06.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Duisburg - Einzelrichter - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Verfügungskläger.

Normenkette:

GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1;

[Gründe]

I.

Auf die Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 540 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 313a ZPO verzichtet.

II.

Die zulässige Berufung ist unbegründet.