Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 2.5.2018 (
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf und an ihrem gesetzlichen Vertreter zu vollziehen ist, zu unterlassen:
a.nachfolgendes Bildnis des Klägers zu 1) zu verbreiten bzw. öffentlich zugänglich zu machen
so wie in dem zunächst unter der URL
b. c. d. e. f. 2. 3. 4.
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