KG - Urteil vom 25.09.2017
10 U 110/16
Normen:
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 29.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 27 O 243/16

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Vorhalten von Artikeln über mehr als 20 Jahre zurückliegende Vorgänge in einem Online-Archiv

KG, Urteil vom 25.09.2017 - Aktenzeichen 10 U 110/16

DRsp Nr. 2019/7817

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Vorhalten von Artikeln über mehr als 20 Jahre zurückliegende Vorgänge in einem Online-Archiv

Es verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrechts eines Steuerberaters, wenn auch heute noch ein Pressebericht über einen 20 Jahre zurückliegenden Strafprozess betreffend die Veruntreuung von Fraktionsgeldern einer politischen Partei unter voller Namensnennung in einem Online-Archiv vorgehalten wird. Dem Betroffenen steht daher insoweit ein Unterlassungsanspruch zu.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 29. September 2016 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 27 O 243/16 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1;

Gründe:

I.