OLG Saarbrücken - Urteil vom 11.04.2018
5 U 28/17
Normen:
GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 17.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 144/15

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines ärztlichen Klinikdirektors und Universitätsprofessors durch unterbliebene Intervention seines Dienstherrn gegen eine unrechtmäßige Abrechnungspraxis

OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.04.2018 - Aktenzeichen 5 U 28/17

DRsp Nr. 2019/2155

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines ärztlichen Klinikdirektors und Universitätsprofessors durch unterbliebene Intervention seines Dienstherrn gegen eine unrechtmäßige Abrechnungspraxis

Ein ärztlicher Klinikdirektor und Universitätsprofessor, der sich für die bevorzugte Behandlung von Patienten eine gesonderte Vergütung bezahlen ließ, ohne Wahlleistungsvereinbarungen und Behandlungsverträge mit diesen abzuschließen, deshalb strafrechtlich verurteilt wurde und aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden ist, kann seinen früheren Dienstherrn nicht mit Erfolg auf Schadensersatz und Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Anspruch nehmen mit der Begründung, dieser habe ihn insbesondere nicht von seiner unrechtmäßigen Abrechnungspraxis abgehalten, den Sachverhalt unter Ausnutzung von "Ermittlungen" eines Kollegen zur Anzeige gebracht und die Situation ausgenutzt, um ihn als "unbequemen" Chefarzt "aus dem Amt zu drängen". Diese Umstände sind, auch unter Berücksichtigung weiterer Auseinandersetzungen und "Verteilungskämpfe" innerhalb des Klinikums, denen er sich ausgesetzt sah, weder für sich genommen noch in ihrer Gesamtheit als "Mobbing" oder als Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht anzusehen.