A.
Mit der Verfassungsbeschwerde wird die fehlerhafte Anwendung von Präklusionsvorschriften gerügt.
I.
1. Im Ausgangsverfahren wurde um die Wirksamkeit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Parteien durch den Arbeitgeber des Beschwerdeführers gestritten. Das Arbeitsgericht gab der Klage statt, in der Berufungsinstanz unterlag der Beschwerdeführer.
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