Die Beschlüsse des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. September 2017 - L 23 SO 185/17 B ER PKH RG - und vom 24. Juli 2017 - L 23 SO 128/17 B ER PKH - verletzen die Beschwerdeführer in ihren Grundrechten aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.
Die Beschlüsse werden aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen.
2.Das Land Berlin hat den Beschwerdeführern ihre notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.
3.Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 25.000 € (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|