LAG Thüringen - Urteil vom 02.07.2019
1 Sa 369/17
Normen:
SGB II § 121;
Vorinstanzen:
ArbG Erfurt, vom 15.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 223/17

Vermittlungsvorschläge und verbindliche Arbeitsvertragsangebote der Bundeagentur für ArbeitAuskunftsanspruch über alle Vermittlungsangebote der Bundesagentur für Arbeit

LAG Thüringen, Urteil vom 02.07.2019 - Aktenzeichen 1 Sa 369/17

DRsp Nr. 2019/18036

Vermittlungsvorschläge und verbindliche Arbeitsvertragsangebote der Bundeagentur für Arbeit Auskunftsanspruch über alle Vermittlungsangebote der Bundesagentur für Arbeit

1. Besteht zwischen den Parteien Streit darüber, ob unter den von der Bundesagentur für Arbeit unterbreiteten Arbeitsplatzangeboten nur solche mit verbindlichem Angebotscharakter zu verstehen sind, sprechen das allgemeine Sprachverständnis und auch die Aufgabenstellung der Bundesagentur für Arbeit dafür, dass unter "Arbeitsplatzangeboten" sowohl Vermittlungsvorschläge als auch verbindliche Arbeitsvertragsangebote zu verstehen sind. 2. Um die Voraussetzungen eines Annahmeverzugs näher prüfen zu können, kann der Arbeitgeber einen Auskunftsanspruch bezüglich aller Vermittlungsvorschläge der Bundesagentur für Arbeit gegen den arbeitssuchenden ehemaligen Beschäftigten durchsetzen.

1) Die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 15.09.2017 (2 Ca 223/17) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2) Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 121;

Tatbestand:

Im vorliegenden Berufungsverfahren streiten die Parteien um einen Auskunftsanspruch der Beklagten gegen den Kläger im Rahmen des Annahmeverzuges.