1) Die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 15.09.2017 (
2) Die Revision wird zugelassen.
Im vorliegenden Berufungsverfahren streiten die Parteien um einen Auskunftsanspruch der Beklagten gegen den Kläger im Rahmen des Annahmeverzuges.
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