Der Beschluss des Sozialgerichts Heilbronn vom 22.10.2020, mit dem der Antrag des Antragstellers vom 23.07.2020 auf Vernehmung der Fachärztin für Dermatologie A. M. C.-S. als Zeugin abgelehnt worden ist, wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht Heilbronn zurückverwiesen.
1. Das Land Baden-Württemberg/Landkreis Heilbronn, dort Sozial- und Versorgungsamt (Ast.) hat am 27.07.2020 beim Sozialgericht (
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