Die Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Die Bevollmächtigte des Antragstellers wendet sich mit ihrer Beschwerde unter Berufung auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 2016 (
Die zulässige Beschwerde hat indes keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat die Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch gemessen an den vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Maßstäben zu Recht abgelehnt.
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