Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24. Juni 2020 wird als unzulässig verworfen.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auf 5000 Euro festgesetzt.
I
Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Klägerin zur Teilnahme am vertragszahnärztlichen Bereitschaftsdienst (Notfalldienst).
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