I. Die Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 13.05.2013 - 58 Ca 5659/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde des Klägers wird zugelassen.
I.
Der Kläger verlangt die Festsetzung der Kosten einer Rechtsanwältin, die ihn wegen der Vernehmung seiner Prozessbevollmächtigten als Zeugin vor dem Landesarbeitsgericht vertreten hat.
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