Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
4 Ta 1158/13
Beschluss
In Sachen
pp
I. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 16. Mai 2013 --
Dem Kläger wird für den Antrag zu 3. aus der Klageschrift Rechtsanwalt M. mit Wirkung vom 14.5.2013 beigeordnet.
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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