Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 15. Kammer - vom 16. Juni 2020 geändert:
Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs bzw. der Klage gegen die erste Nebenbestimmung des Bescheides vom 1. November 2019 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. Januar 2020 wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens in beiden Rechtszügen.
I.
Die Antragstellerin begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs bzw. ihrer Klage (Aktenzeichen
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