SG Reutlingen - Urteil vom 25.07.2005 S 4 U 420/04
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 1 ;
Versicherte Tätigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung, psychische Belastungssituation bei Herzinfarkt während einer Gerichtsverhandlung über den Werklohn
SG Reutlingen, Urteil vom 25.07.2005 - Aktenzeichen S 4 U 420/04
DRsp Nr. 2008/17208
Versicherte Tätigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung, psychische Belastungssituation bei Herzinfarkt während einer Gerichtsverhandlung über den Werklohn
Wenn ein selbständiger Handwerker mit einer Herzvorerkrankung einen tödlichen Herzinfarkt während der Teilnahme an einer seinen Werklohn betreffenden Gerichtsverhandlung erleidet, so liegt kein Arbeitsunfall vor, wenn ein rechtlich wesentlicher Zusammenhang mit der beruflichen Belastungssituation nicht wahrscheinlich. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]