BSG - Urteil vom 28.11.2013
B 3 KS 2/12 R
Normen:
EStG § 3 Nr. 44; GG Art. 5 Abs. 3; KSVG § 12 Abs. 1 S. 1; KSVG § 3 Abs. 1 S. 1; KSVG § 3 Abs. 3; KSVG § 8 Abs. 2; SGB X § 48 Abs. 1 S. 1; SGB IV § 15 Abs. 1;
Fundstellen:
BSGE 115, 29
BSGE 2015, 29
DStR 2014, 12
DStR 2014, 1839
Vorinstanzen:
LSG Schleswig-Holstein, vom 26.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen L 5 KR 15/11
SG Lübeck, vom 11.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 KR 731/10

Versicherungsfreiheit in der Künstlersozialversicherung; Rechtmäßigkeit einer Einkommensprognose für selbstständige Künstler

BSG, Urteil vom 28.11.2013 - Aktenzeichen B 3 KS 2/12 R

DRsp Nr. 2014/6459

Versicherungsfreiheit in der Künstlersozialversicherung; Rechtmäßigkeit einer Einkommensprognose für selbstständige Künstler

1. Die prognostische Einschätzung eines selbstständigen Künstlers, sein Arbeitseinkommen aus künstlerischer Tätigkeit werde im kommenden Kalenderjahr voraussichtlich über der Geringfügigkeitsgrenze von 3900 Euro liegen, steht der Feststellung der Versicherungsfreiheit durch die Künstlersozialkasse nicht entgegen, wenn sich gleichartige Prognosen in den letzten Jahren nicht bewahrheitet haben und keine konkreten Umstände erkennbar sind, die eine Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwarten lassen. Dazu kann auch die Zusage eines Arbeitsstipendiums gehören. 2. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass bei mehrjähriger Unterschreitung der Geringfügigkeitsgrenze Versicherungsfreiheit eines selbstständigen Künstlers in der Künstlersozialversicherung eintritt.

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 26. Januar 2012 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 44; GG Art. 5 Abs. 3; KSVG § 12 Abs. 1 S. 1; KSVG § 3 Abs. 1 S. 1; KSVG § 3 Abs. 3; KSVG § 8 Abs. 2; SGB X § 48 Abs. 1 S. 1; SGB IV § 15 Abs. 1;

Gründe:

I