Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. September 2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.
Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 5000 Euro festgesetzt.
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