Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 27.11.2018 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 61.782,24 Euro festgesetzt.
Streitig ist im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens die Rechtmäßigkeit des gem. § 28 p Abs. 1 S. 5 des Vierten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IV) ergangenen Bescheides vom 10.7.2015, mit dem die Beklagte Sozialversicherungsbeiträge für den Beigeladenen zu 1) in Höhe von 61.782,24 Euro für die Jahre 2010 bis 2013 nachgefordert hat.
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