Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 16.3.2018 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gesamten Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 67.613,76 Euro festgesetzt.
Streitig ist im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens die Rechtmäßigkeit des gem. § 28 p Abs. 1 Satz 5 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) ergangenen Bescheides vom 16.2.2016, mit dem die Beklagte Sozialversicherungsbeiträge betreffend die Beigeladene zu 4) in Höhe von 67.613,76 Euro für die Jahre 2011 bis 2014 nachgefordert hat.
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