Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 19. Dezember 2018 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
Zwischen den Beteiligten ist der sozialversicherungsrechtliche Status des Beigeladenen in seiner für die Klägerin ausgeübten Tätigkeit als Notarzt im Luftrettungsdienst streitig.
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