Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 10. Juni 2020 wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I
In dem der Nichtzulassungsbeschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit ist die Versicherungspflicht des Klägers in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) streitig.
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