Der Kläger begehrt die Feststellung der Versicherungspflicht nach dem
Der 1953 geborene Kläger war nach einem Studium der Germanistik und Geographie zunächst zwischen 1980 und 1981 im Lehramt tätig, anschließend war er bis zum Jahr 2001 bei verschiedenen Touristikfirmen beschäftigt.
Am 08.08.2001 beantragte der Kläger die Prüfung der Versicherungspflicht nach dem
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