Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung für unternehmerähnliche Personen
SG Koblenz, Urteil vom 22.02.2006 - Aktenzeichen S 2 U 423/04
DRsp Nr. 2007/20813
Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung für unternehmerähnliche Personen
Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung kann für eine unternehmerähnliche Person grundsätzlich als arbeitnehmerähnliche Person und als formal versicherte Person, nicht aber als Begünstigter iS der §§ 105 Abs. 2 , 106 Abs. 3SGB VII vorliegen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]