SG Mainz - Urteil vom 28.10.2005
S 6 U 38/05
Normen:
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1 § 2 Abs. 2 S. 1 ;

Versicherungsschutz eines ehrenamtlich tätigen Mitglieds eines Tierschutzvereins in der gesetzlichen Unfallversicherung beim Hundeausführen

SG Mainz, Urteil vom 28.10.2005 - Aktenzeichen S 6 U 38/05

DRsp Nr. 2008/9287

Versicherungsschutz eines ehrenamtlich tätigen Mitglieds eines Tierschutzvereins in der gesetzlichen Unfallversicherung beim Hundeausführen

Führt ein Mitglied eines Tierschutzvereins ehrenamtlich Hunde aus dem durch den Verein getragenen Tierheim aus, so steht es hierbei grundsätzlich nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1 § 2 Abs. 2 S. 1 ;