Versicherungsschutz eines ehrenamtlich tätigen Mitglieds eines Tierschutzvereins in der gesetzlichen Unfallversicherung beim Hundeausführen
SG Mainz, Urteil vom 28.10.2005 - Aktenzeichen S 6 U 38/05
DRsp Nr. 2008/9287
Versicherungsschutz eines ehrenamtlich tätigen Mitglieds eines Tierschutzvereins in der gesetzlichen Unfallversicherung beim Hundeausführen
Führt ein Mitglied eines Tierschutzvereins ehrenamtlich Hunde aus dem durch den Verein getragenen Tierheim aus, so steht es hierbei grundsätzlich nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]