LSG Hessen - Urteil vom 21.11.2006
L 3 U 154/05
Normen:
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b § 8 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Gießen, vom 18.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 U 1431/03

Versicherungsschutz in der gesetzliche Unfallversicherung bei Schülerunfall, Verletzung der Aufsichtspflicht

LSG Hessen, Urteil vom 21.11.2006 - Aktenzeichen L 3 U 154/05

DRsp Nr. 2007/20179

Versicherungsschutz in der gesetzliche Unfallversicherung bei Schülerunfall, Verletzung der Aufsichtspflicht

Verletzt der Lehrer die Aufsichtspflicht dadurch, dass er nicht konkret auf das Ausgehverbot für Schüler aufmerksam gemacht hat, so steht eine 16jährige Schülerin, die auf einer Klassenfahrt nach 22 Uhr während eines Spaziergangs mit einer Freundin beim Überqueren einer Straße verunglückt unter dem Schutz der Unfallversicherung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b § 8 Abs. 1 ;
Vorinstanz: SG Gießen, vom 18.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 U 1431/03