LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.10.2003
L 7 U 281/01
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Reutlingen, vom 23.10.2000 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 U 1343/00

Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Fußballturnier

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.10.2003 - Aktenzeichen L 7 U 281/01

DRsp Nr. 2006/24193

Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Fußballturnier

Eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung liegt bei einem Fußballturnier eines Unternehmens vor, wenn durch Aushang eingeladen worden ist, es allen Betriebsangehörigen offengestanden hat, ein geselliges Beisammensein dazugehört, Angehörige der Betriebsleitung anwesend gewesen sind und das Unternehmen die Kosten als Geschäftskosten übernommen hat. Sie ist jedoch bei einem zahlenmäßigen Missverhältnis zwischen Betriebsangehörigen und Teilnehmern zu verneinen, wobei sie von einem wesentlichen Teil der Betriebsangehörigen besucht worden ist, wenn das Verhältnis bei knapp 20% liegt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1 ;
Vorinstanz: SG Reutlingen, vom 23.10.2000 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 U 1343/00